Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen des happy-verleih (im weiteren Vermieter). Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.Zustandekommen des Mietvertrages

Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch Lieferung/Zurverfügungstellung der Gegenstände möglich.

3. Mietobjekte

Die Mietobjekte sind dem Online – Shop, der Bestellliste oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind ca. Werte/Maße und keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Auftrags-und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters. Die zu Miete bestimmten Objekte sind gebraucht.

4. Mietpreis

Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich grundsätzlich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung sowie oder nach individuellen Angebot. Er wird pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für die Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzung zu begleichen. Für Aufträge mit einem Warenwert von unter 100,00 € netto berechnen wir einen Mindermengen Zuschlag. Lieferung, Logistik, Tischwäsche, Verbrauchsartikel und Fremdartikel sind davon ausgenommen. Alle Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen. Die Mietpreise verstehen sich ab dem jeweiligen Lagers des Vermieters ohne Transport. Der Mieter erkennt die Geltung der Preis und Konditionen an.

5. Mietzeit

1 Mieteinheit = 3 Tage/Wochenende (Fr – Mo)

Messepreise bitte anfragen.

Als vertragliche Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit. Die Mietzeit beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung vereinbart so gelten der Beginn des Anlieferungstransports und das Ende des Abholtransports. Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss. Der Vermieter hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preislist abzurechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten.  Einer Verlängerung durch Vorenthaltung/ in Besitzhaltung wird ausdrücklich widersprochen.

6. Nachbestellung

Bei Nachbestellung des Mieters kann der Vermieter solange nicht für die vollständige Ausführung des Nachbestellungsauftrages haftbar gemacht werden bis dem Mieter eine schriftliche Bestätigung zugegangen ist.

7. Rückgabe, Bruch und Verlust

Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien Zustand zurück zu bringen. Die Abnahmekontrolle ist erst im Lager möglich. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Exakte Bruch – und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozesses ermittelt werden. Nach Wahl des Vermieters kann das Mietobjekt ersetzt oder repariert werden, je nach dem was für den Mieter gemessen am Wiederbeschaffungswert laut Preisliste günstiger ist. Des Weiteren trägt der Mieter bei Verlust oder Beschädigung die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

8.Reinigung

Für die zusätzlich zum Mietpreis zu vergütende Reinigung hat der Mieter das Mietobjekt ordentlich und sortiert fertig zur maschinellen Reinigung vorzubereiten. Die Reinigung von Geräten und anderen Verleihgegenständen berechnen wir gemäß den vereinbarten Preisen oder nach Aufwand. Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung und Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.

9. Stornierung

Die Stornierung des Auftrages und einzelner Posten/Artikel ist bis zu 14 Tage vor der vereinbarten Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vorher fallen 50% des vereinbarten Mietpreises an. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet. Hat happy-verleih Fremdmaterial zugemietet und es entstehen durch die Stornierung Kosten, hat der Kunde diese zu tragen. Hat happy-verleih Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Kunden weiterberechnet werden.

10. Gefahrübergang

Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am jeweiligen Lager des Vermieters. Der Vermieter garantiert, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung/Übergabe nicht vollständig, beschädigt, verloren gegangen, oder gestohlen wurde.

11. Transport

Ist Selbstabholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert auf eigene Gefahr und Kosten zu transportieren.

Anlieferung/Abholung erst ab einem Warenumsatz von mind. 200,00 € netto.

Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Koten und Risiko des Mieters. Der Vermieter liefert das Mietobjekt rechtzeitig vor der Veranstaltung frei  Bordsteinkante an und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt wieder ab; im Zweifel am nächsten Tag ab 08:00 Uhr. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf – und Abbau sowie das vertragen und einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Bitte erkundigen Sie sich nach unserem Angebot. Der Mieter stellt sicher, dass dem Vermieter zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier und geeigneter Zugangsweg (geeignet für Lastwagen bis 7,5 Tonnen) zu Verfügung steht, es sei denn ein anderes Fahrzeug wurde vereinbart. Teten bei An- und Abfahrt Schäden am Gelände und/ oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurück zu führen sind, haftet der Mieter. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung, die durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter insoweit, als jede angefangenen 10 Minuten Wartezeit mit EUR 10,00 und pro Mann zu Lasten des Mieters abgerechnet werden.

12. Unmöglichkeit

Ist die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.

13. Mängelhaftung

Eine Haftung des Vermieters ist grundsätzlich ausgeschlossen im Falle von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache, wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt (technische Störungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen). Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solange dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Benutzung des Mietobjekts frei. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

14. Gesamthaftung

Eine über die in 13. Genannte Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

15. Pflichten des Mieter

Der Mieter ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs- Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten. Er hat sich bei Anlieferung oder Abholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung auserhalt der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Der Mieter hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.

16. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist bei Übernahme der Ware sofort fällig. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich Bargeld akzeptiert. Eine Zahlung mit EC Karte wird nur in Ausnahmefällen und dann nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf die Forderung des Vermieters je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Mieters. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Mieters ist nur mit unstreitigen oder titulierten Ansprüchen möglich. Ihnen eingeräumte Rabatte stehen unter der Bedingung, dass Ihre Zahlung auf den rabattierten Rechnungsbetrag innerhalb des in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels bei uns eingeht. Demnach entfällt der unter vorgenannter Bedingung gewährte Rabatt automatisch, wenn der Tag des Zahlungseingangs nach dem Ablauf des Zahlungsziels aus unserer Rechnung liegt.

17. Geltendes Recht/Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Vermieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Mieter/Käufer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Mieter ist mit einer Speicherung der Daten im Sinne des BDSG für geschäftliche Zwecke einverstanden.

München September 2018

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